Fahrzeugart
Mofa
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.- Mindestalter: 15
- Geltungsdauer: ohne Befristung
- Vorbesitz erforderlich: NEIN
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.
Ausbildung
Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts:
- Grundunterricht: 6
Praktische Ausbildung
- bei Einzelausbildung mindestens 90 Minuten
- bei Gruppenausbildung mindestens 180 Minuten pro Gruppe
- Gruppe max. 4 Pers. für jeweils 2 Teilnehmer 1 Mofa
- Gruppenausbildung nicht im öffentlichen Straßenverkehr
Besonderheiten:
Die Bewerber um eine Mofa-Prüfbescheinigung sollen in einem gesonderten Kurs, der für alle Teilnehmer einer Lemgruppe gleichzeitig beginnt und endet, ausgebildet werden. Kommt ein solcher gesonderter Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl (weniger als 5) nicht zustande, dürfen die Bewerber um eine Mofa-Prüfbescheinigung ausnahmsweise zusammen mit Bewerbern um die Klasse M, A1 oder A ausgebildet werden. Auch in diesem Fall muss eine praktische Ausbildung von mindestens 90 Minuten durchgeführt werden.
Preise der Ausbildung
- Grundbetrag: 200,- € (schließt Vorstellung zur Prüfung und praktische Ausbildung ein)
Weitere Gebühren:
Gebühren TÜV/DEKRA
Theoretische Prüfung (inkl. Ausfertigung der Prüfbescheinigung) 23,80 €